Vermessungsarten
Im Folgenden werden Ihnen verschiedene Arten und Anwendungsgebiete von Vermessungen vorgestellt. Dabei wird aufgrund gesetzlicher Vorschriften in zwei verschiedene Bereiche unterschieden. Zum einen gibt es die Katastervermessungen (umgangssprachlich auch hoheitliche Vermessungen genannt), die den Bestand oder Veränderungen an Flurstücken und Gebäuden im Liegenschaftskataster dokumentieren. Als Öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI) ist Frau Junge gemäß § 26 Absatz 3 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) berechtigt, solche Vermessungen im Land Brandenburg durchzuführen. Die Kosten, die aus diesen Tätigkeiten entstehen, werden nach der Vermessungsgebührenordnung (VermGebO) (aktuell vom 16.09.2011) abgerechnet.
Der zweite Bereich umfasst eine Vielzahl anderer Vermessungen, die unter dem Begriff Ingenieurvermessungen zusammengefasst werden. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Leistungsprofil
Aufgrund der Vielzahl der möglichen Tätigkeiten haben wir eine Übersicht in Form eines Leistungsprofils zusammengestellt. Diese soll Ihnen auch bei der Auswahl der für Sie notwendigen Vermessungen helfen. Die Verlinkungen führen Sie zu noch detaillierteren Aufgabenbeschreibungen, die auch auf die Notwendigkeiten der Vermessungstätigkeiten hinweisen.
Speziell für Bauherren haben wir auch einen prinzipiellen Ablauf der einzelnen Abschnitte eines Bauvorhabens mit den von uns dazu angebotenen Tätigkeiten zusammengestellt.
Referenzen
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin darf Frau Junge nicht mit ihren Referenzen werben. Aber wir senden Ihnen gern eine Liste auf Anforderung per E-Mail zu.